E-Control: Einspeisenetzentgelte für PV-Anlagen niedrig


Die E-Control stellt Betreibern von Photovoltaikanlagen ab 2027 Einspeiseentgelte in sehr niedriger Höhe in Aussicht. Das von der Regierung geplante Netzentgelt für ins Netz eingespeisten Sonnenstrom werde nicht gleich hoch sein wie das Netzentgelt für den Strombezug. Es werde im „kleinen Cent-Bereich“ sein, sodass die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nicht infrage gestellt sei, sagte E-Control-Vorstand Alfons Haber am Dienstag auf einer Fachveranstaltung der Behörde.
Die Pläne, die Betreiber von PV-Anlagen auf Hausdächern künftig zur Kasse zu bitten, hatten für viel Kritik gesorgt. Die Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hatte ihren Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vor kurzem vorgelegt. Für den Beschluss des Gesetzes sind auch die Stimmen von FPÖ oder Grünen nötig.
Grüne wollen bei Netzentgelten für PV-Strom „dagegenhalten“
Die Grünen erklärten am Dienstag, bei der geplanten Netzabgabe auf eingespeisten Strom „dagegenhalten“ zu wollen. „Wer das Klima schützt, darf nicht bestraft werden“, begründete Grünen-Chefin Leonore Gewessler ihre Ablehnung.
Sollte der Netztarif für PV-Strom tatsächlich beschlossen werden, muss die E-Control noch in Verordnungen die Details und die Höhe festlegen. Die Änderungen werden demnach frühestens mit 1. Jänner 2027 wirksam werden. Haber sagte, kleinere Anlagen könnten ohnehin ausgenommen werden und die Netzentgelte könnten zeitlich variieren, um Lenkungseffekte zu erzielen.
Daneben ist geplant, dass künftig auch bei Haushalten gemessen wird, wie viel Strom auf einmal bezogen wird. Bei dieser sogenannten Leistungsmessung wird der höchste Viertelstundenwert pro Monat herangezogen, sodass sich Kunden, die das Netz stärker belasten, auch mehr an den Netzkosten beteiligen müssen.
Bei Preisänderungen weiter Raum für Rechtsstreitigkeiten
Neu geregelt werden soll im ElWG auch, wie die Energieanbieter künftig Preise ändern dürfen, nachdem Gerichtsurteile hier zuletzt für hohe Rechtsunsicherheit sorgten. Allerdings ortet die Leiterin der Rechtsabteilung der E-Control, Alexandra Schwaiger-Faber, weiter Raum für Rechtsstreitigkeiten. Denn ob ein Preis „unangemessen“ sei und was ein „angemessener Preis“ sei, werde erst vor Gericht geklärt werden können.
Einfacher seien hier dynamische Tarife, die sich mit dem Börsenstrompreis mitbewegen, und Verträge mit Fixpreisen für mindestens ein Jahr. Diese beiden Tarifformen müssen von Lieferanten mit mehr als 25.000 Kundinnen und Kunden gemäß dem Regierungsentwurf künftig verpflichtend angeboten werden.
Als „bedauerlich“ bezeichnete die E-Control-Juristin, dass die Monatsrechnung nicht neuer Standard werde. Eine solche monatliche Abrechnung sei ein „unmittelbares Feedback“ aus veränderte Preise und wäre daher „wettbewerbsbelebend“ in einem ohnehin schon „trägen Markt“, so Schwaiger-Faber.
APA
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