„Der Duplomb-Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer schwerwiegenden institutionellen Abweichung“

Der am 8. Juli verabschiedete Duplomb-Gesetzentwurf sorgt für einen regelrechten Sommerhit. Die Wiedereinführung von Acetamiprid, einem Pestizid, das unsere Artenvielfalt zerstört, die Förderung von Großwasserbeckenprojekten, die unsere Wasserressourcen erschöpfen, und die Lockerung der Vorschriften für die Massentierhaltung mit hohem Ertrag begünstigen die intensive Landwirtschaft. Der Schutz unserer Ökosysteme wurde jedoch mehrfach behindert. Der Duplomb-Gesetzentwurf ist aber auch das Ergebnis eines gravierenden institutionellen Wandels. Übereilt als Reaktion auf den Unmut der Landwirtschaft konzipiert, hat er einen Weg eingeschlagen, der die wesentlichen Prinzipien parlamentarischer Beratung und Gesetzgebung untergräbt.
Als Reaktion darauf mobilisierten sich innerhalb weniger Tage mehr als 1,5 Millionen Menschen, um eine Art Bürgeraufruf für eine Neuverhandlung eines Textes zu formulieren, der seinen parlamentarischen Weg bereits abgeschlossen hatte. Artikel 148-6 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung bietet keine solche Möglichkeit für das Petitionsrecht. Doch diese öffentliche Begeisterung für einen noch nicht verkündeten Text muss uns dazu bringen, uns selbst zu hinterfragen, insbesondere im Kontext einer demokratischen Krise, die unsere Institutionen untergräbt.
Dazu muss man sich an die strengen Regeln des parlamentarischen Verfahrens halten. Es ist vorgesehen, dass nach einer Lesung in jeder der beiden Kammern ein als dringlich eingestufter Text einem Gemischten Ausschuss (CMP) vorgelegt werden kann. Dieses Gremium setzt sich aus Abgeordneten und Senatoren zusammen, um eine Einigung über die noch diskutierten Artikel zu erzielen. Im Sinne des Verfahrens stellt der von jeder der beiden Kammern angenommene Text ein zwingendes Mandat für ihre Vertreter dar, die einen Kompromisstext ausarbeiten müssen, der die aus den Debatten resultierenden Gleichgewichte berücksichtigt. Das Problem: Die Nationalversammlung verabschiedete keinen Text – ein Ablehnungsantrag der Befürworter des Textes war bereits zur Abstimmung gekommen, bevor die Artikel überhaupt geprüft wurden. Somit fehlte den Abgeordneten jegliches Verhandlungsmandat … und dennoch kam es zu einer Einigung, was ein ernstes institutionelles Problem darstellt.
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Le Monde