Die Installation von Photovoltaikanlagen wird in Royan nicht länger verboten sein.
Bislang war die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern oder die Dämmung von Außenwänden in einem großen Teil der Stadt daher verboten. Dies mag paradox erscheinen, gerade in Zeiten, in denen Energieeinsparung und erneuerbare Energien gefördert werden.
Bei der Prüfung von Anträgen, die denkmalgeschützte Gebäude betreffen, werden wir besonders sorgfältig vorgehen. Das ist selbstverständlich.
„Das Schutzgebiet ist sehr groß. Es erstreckt sich bis zum Hauptsitz des Regionalrats von Royan entlang der Ringstraße und hindert viele Grundstückseigentümer an der Installation von Solaranlagen. Dabei ist die Installation von Photovoltaikanlagen sehr beliebt“, bemerkt Didier Simonnet, Royans stellvertretender Bürgermeister für Stadtplanung. Daher der Wunsch, die Vorschriften mit Zustimmung des Architekten der französischen Architekturvereinigung und mehrerer Denkmalschutzverbände zu lockern und anzupassen. „Statt eines ‚Nein‘ heißt es nun ‚Ja, aber‘“, erklärt der gewählte Vertreter. Mit anderen Worten: Es wird kein unkontrolliertes Treiben mehr geben.
Jedes Gebäude innerhalb des Schutzgebietes wurde als bemerkenswertes Gebäude, Gebäude von besonderem Interesse, Begleitgebäude oder Gebäude, das den Charakter des Ortes beeinträchtigt, eingestuft. Die Auflagen für Eigentümer, die Photovoltaikanlagen installieren möchten, sind für die erste Kategorie deutlich strenger als für die letzte. Die Einstufung kann auf der Website der Stadt oder beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Gleiches gilt für die Außendämmung.
„Wir werden Anträge für denkmalgeschützte Gebäude strenger prüfen. Das ist klar“, bestätigt Didier Simonnet. Das bedeutet, dass es zwar nicht unmöglich, aber sehr kompliziert sein wird. Zunächst muss eine „Bewertung durchgeführt werden, um das Projekt sowohl aus architektonischer als auch aus technischer Sicht zu rechtfertigen“.
Einmonatige öffentliche AnhörungZusammenfassend wird empfohlen, die Paneele vorrangig auf Nebengebäuden, Nebengebäuden oder Dächern, die nicht zum Hauptgebäude gehören, zu installieren, um deren optische Beeinträchtigung zu minimieren. „Wichtig ist, dass sie von der Straße aus nicht sichtbar sind“, erklärte der gewählte Vertreter. Ihre Integration in das Landschaftsbild muss dezent erfolgen.
Die Installation von Windkraftanlagen auf allen denkmalgeschützten Gebäuden, sei es auf Dächern oder Fassaden, bleibt verboten. „Wir haben selbstverständlich den Architekten der ‚Gebäude Frankreichs‘ in unsere Arbeit einbezogen, aber auch Denkmalschutzvereine. Wir haben nicht isoliert gehandelt. Wir haben die örtliche Kommission für bedeutende Denkmäler konsultiert“, betont Didier Simonnet. Die Stadt holte sich zudem Unterstützung von der Architektin für Denkmalpflege, Chloé Baychelier.
SudOuest




