Eschbach-au-Val. Einschränkung des Wasserverbrauchs

Die Gemeinde Eschbach-au-Val ist vom Präfekturdekret vom 10. Juli betroffen, das bestimmte Wassernutzungen innerhalb der Warnzone „Doller amont, Fecht, Weiss, Lauch“ im Haut-Rhin einschränkt.
Die Maßnahmen zur Einschränkung der Wassernutzung gelten seit dem 11. Juli und bleiben bis zum 1. November in Kraft. Sie können je nach Entwicklung der meteorologischen und hydrologischen Situation verschärft, verlängert oder aufgehoben werden.
Die Maßnahmen sind wie folgt: Das Bewässern von Rasenflächen ist von 10 bis 18 Uhr verboten; das Bewässern von Gemüsegärten ist von 10 bis 18 Uhr verboten (nur mit der Gießkanne oder durch Tropfbewässerung); das Befüllen von Schwimmbecken mit einem Wasserstand von mehr als einem Meter ist verboten, außer zum Nachfüllen und zur Erstbefüllung, wenn die Arbeiten vor den ersten Einschränkungen begonnen wurden und nach Zustimmung der Gemeinde. Darüber hinaus ist das Waschen von Fahrzeugen verboten, außer an professionellen Tankstellen. Aufgrund der sehr niedrigen Wasserführung des Dorfbachs sind alle Wasserentnahmen ausgesetzt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Hinweise zu beachten, um die Wasserressourcen und das Wasserleben in den Bächen und im Dorfbach zu erhalten.
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