Ayvalık-Naturverein: „Wir werden den Naturpark der Ayvalık-Inseln nicht dem Beton preisgeben.“

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Die Naturschutzorganisation gewann den Rechtsstreit gegen die Insel Güvercin (Monastır) im Naturpark der Ayvalık- Inseln, deren Schutzstatus herabgestuft worden war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Balıkesir, das die Klage des Naturschutzvereins Ayvalık aufgehoben hatte, wurde auch von der 5. Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Verwaltungsgerichts Bursa endgültig bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Balıkesir 1 erklärte, das Gebiet sei ein wertvoller Teil des Naturparks Ayvalık-Inseln und betonte, dass jegliche Beschädigung den gesamten Park beeinträchtigen würde. Auf Grundlage des Gutachtens entschied das Gericht, die Insel als „ streng schutzbedürftiges sensibles Gebiet “ im öffentlichen Interesse auszuweisen.
„SEIN SCHUTZ LIEGT IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE“ – ENTSCHEIDUNGDas Verwaltungsgericht der Region Bursa wies die Berufung ebenfalls zurück und erklärte die Entscheidung des örtlichen Gerichts für rechtmäßig. In der Urteilsbegründung hieß es: „Aufgrund der Unversehrtheit des umliegenden Meeresökosystems und des Naturparks kann das Gebiet seinen Status als qualifiziertes Naturschutzgebiet nicht beibehalten; strengere Maßnahmen sind erforderlich. Die Beibehaltung des Status als streng geschütztes sensibles Gebiet liegt im öffentlichen Interesse, da es geeignete Lebensbedingungen bietet, die die lebenswichtigen Bedürfnisse verschiedener Vogelarten, wie Schutz und Nahrung, erfüllen.“
Mit dieser Entscheidung wurde der Ministerbeschluss zur Herabstufung des Schutzstatus der Insel Güvercin (Monastır) ohne Berufungsmöglichkeit aufgehoben.
Die Insel, auf der sich das eingetragene Kloster Agios Georgios to Psifi befindet und die ein wichtiger Lebensraum für Seevögel ist, hat erneut einen Schutzstatus erhalten.
Die Ayvalık Nature Association verkündete die Entscheidung mit den Worten: „Wir werden den Naturpark der Ayvalık-Inseln nicht dem Beton überlassen.“
BirGün






