Die Grenze für den Energieliefertarif wurde auf 4.000 kWh reduziert.

Kategorie: Elektrische Energie , Energieagenda - Datum: 31. Oktober 2025
Die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) hat die jährliche Stromverbrauchsgrenze im Rahmen des Tarifs für die Versorgung mit erneuerbarer Energie (SLTT) mit einem im Amtsblatt vom 31. Oktober 2025 veröffentlichten Beschluss geändert. Gemäß der neuen Regelung wurde die Verbrauchsgrenze für private Haushalte von 5.000 kWh auf 4.000 kWh gesenkt. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.Mit dieser Änderung werden Haushaltskunden, deren jährlicher Stromverbrauch 4.000 kWh übersteigt, in den Notstromtarif aufgenommen. Ziel ist es, diesen Haushalten Energie zu einem Tarif anzubieten, der stärker an die Preisdynamik des freien Strommarktes angepasst ist.
Der Notstromtarif dient der Stromversorgung von Nutzern, die die zulässige Verbrauchsgrenze überschreiten, aber noch keinen Stromanbieter gewählt haben. Die neue Entscheidung der Energiemarktregulierungsbehörde zielt darauf ab, Marktpreissignale effektiver an Endverbraucher weiterzugeben und eine nachhaltige Kostenstruktur für die Energieversorgung zu gewährleisten.
Veröffentlicht von: Alperen ERTAŞ- [email protected]
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