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Explosionsgefährdete Bereiche: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen

Explosionsgefährdete Bereiche: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen

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DIN EN IEC 60079-17 (VDE 0165-10-1):2024-10

Diese Norm ergänzt die IEC 60364-6 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen“ im Bereich der Prüfung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Das Regelwerk ist vorgesehen, wenn explosionsfähige Gas- oder Staub-Luft-Gemische oder Ablagerungen von brennbarem Staub sich in dem gleichen Raum wie die elektrische Anlage befindet.

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(Bild: Adobe Stock)

Die elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verfügen über spezielle Merkmale, die einen ordnungsgemäßen, sicheren Betrieb in dieser Umgebung ermöglicht. Es ist erforderlich die sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Anlage über die gesamte Lebensdauer aufrecht zu erhalten.

Dieser Teil der Normenreihe beinhaltet die Einzelheiten für eine Erstprüfung und fortwährende Prüfung der Anlage, die von fachkundigem Personal durchgeführt werden muss. Die fortwährende Prüfung unterscheidet sich dabei noch durch die regelmäßige Prüfung und der ständigen Überwachung.

Ebenfalls wird in dieser Norm noch auf die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten eingegangen, die nur durch nachweispflichtig geschultes und fachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen.

Für die Prüfungen und Instandsetzungen ist immer eine aktuelle Dokumentation einschließlich aller Änderungsaufzeichnungen notwendig. Die Dokumentation beinhaltet die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche, eine Liste sämtlicher Geräte mit den Montagestandorten und ihren Eigenschaften, wie z.B. die Zündschutzart, IP-Schutzgrad und Korrosionsbeständigkeit. Ebenfalls sollte eine Auflistung der möglichen Ersatzteile, Zertifikate und technischen Informationen der Dokumentation beigefügt sein.

Ergänzend zu den unterschiedlichen Prüftiefen, Sicht-, Nah- und Detailprüfungen, sind am Ende dieser Norm noch übersichtliche Tabellen beigefügt, die helfen sollen, die einzelne Anlage und ihre Umgebung der entsprechenden Prüfung zuzuordnen.

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