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Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen Entwurf

Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen Entwurf

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VDE-AR-N 4210-11: 2025-01

Dieser neu erschienen Entwurf der Anwendungsregel gilt für Mittelspannungsfreileitungen ab AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV und gilt für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen.

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(Bild: Adobe Stock)

Mittelspannungsfreileitungen stellen für bestimmte Vogelarten, mit Körpergrößen bzw. Flügelspannweiten im Bereich der Isolationsabstände der Mittelspannungsfreileitungen, eine Gefahr dar. Tiere dieser Arten können, wenn sie sich aufgrund ihres arttypischen Verhaltens auf erhöhten Standorten, wie in diesem Fall auf Mittelspannungsfreileitungen, niederlassen und mit ihrem Körper bzw. Flügeln sowie über einen Kotstrahl die Abstände zwischen einem Leiter und geerdeten Teilen oder zwei spannungsführenden Teilen überbrücken.

Zu den besonders durch elektrischen Stromschlag gefährdeten Vogelarten zählen in Deutschland beispielsweise Störche, Greifvögel und Eulen. Auf die genannten Vogelarten sind die Maßnahmen zum Vogelschutz insbesondere ausgerichtet.

Durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung von 2009 ist der Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen in § 41 gesetzlich definiert. Ziel des Gesetzes ist es, zum Schutz von Vogelarten neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsfreileitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.

Um den Schutz der genannten Vogelarten zu verbessern, wurde dieser Normenentwurf neu verfasst und soll die VDE-AR- N 4210-11:2011-08 ablösen. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Vogelschutz und der technischen Weiterentwicklung der Maßnahmen, wurden die Anforderungen der VDE-AR-N 4210-11:2011-08 auf Basis der gewonnenen Erfahrungen punktuell überarbeitet. Damit liefert die Anwendungsregel in der aktuell vorliegenden Fassung die Grundlage für Maßnahmen zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen.

Das Schutzziel besteht darin gefährliche elektrische Durchströmung von Vögeln an Freileitungen zu verhindern. Das Schutzziel kann erreicht werden durch die Installation von speziellen Verkabelungen, einhalten von Mindestabständen, Isolierung von aktiven Teilen, Schaffung von isolierten Sitzgelegenheiten oder durch die Vermeidung von Sitzgelegenheiten.

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