Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

Italy

Down Icon

Elektroauto-Bonus: Alles, was Sie wissen müssen

Elektroauto-Bonus: Alles, was Sie wissen müssen

Der Countdown für die Kaufprämie für Elektroautos hat begonnen. Die Online-Plattform ist seit dem 23. September für Verkäufer einsatzbereit. Sobald diese erste Phase abgeschlossen ist, werden Käufer gebeten, sich auf der Plattform zu registrieren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Gutschein, den er beim Kauf einlösen kann, um den durch den Erlass des Umweltministeriums festgelegten Rabatt auf den Autopreis zu erhalten. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Familieneinkommen und steht Personen mit einem ISEE (Equivalent Economic Situation Indicator) von weniger als 40.000 Euro zu. Auch Kleinstunternehmen haben Anspruch auf die Subvention für Nutzfahrzeuge. Es stehen rund 600 Millionen Euro zur Verfügung. Die Maßnahme wird aus Mitteln des Nationalen Plans (PNNR) finanziert. Ziel ist der Kauf von mindestens 39.000 emissionsfreien Fahrzeugen.

Begünstigte und Zugangsvoraussetzungen

Der Zuschuss richtet sich an Privatpersonen und Kleinstunternehmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in funktionalen Stadtgebieten, die vom ISTAT (Nationales Institut für Statistik) ermittelt wurden. Funktionale Stadtgebiete sind Zusammenschlüsse von aneinandergrenzenden Gemeinden, die aus einer Stadt und ihrem Einzugsgebiet bestehen, wobei die Stadt die lokale Verwaltungseinheit ist, in der die Mehrheit der Bevölkerung in einem städtischen Zentrum mit mindestens 50.000 Einwohnern lebt. Für Privatpersonen gelten die Anreize für Autos mit bis zu neun Sitzplätzen und umfassen:

  • 11.000 € für ISEE bis zu 30.000 €
  • 9.000 Euro für ISEE zwischen 30.000 und 40.000 Euro

Der Listenpreis des Neufahrzeugs darf maximal 35.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer und Sonderausstattung) betragen und es muss sich ausschließlich um ein Elektrofahrzeug handeln . Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis Euro 5 ist die Verschrottung verpflichtend. Der Käufer muss mindestens sechs Monate lang Haupteigentümer des zu verschrottenden Fahrzeugs gewesen sein. Die Förderung wird nur einer Person pro Haushalt gewährt, und der Besitz muss mindestens 24 Monate bestehen.

So beanspruchen Sie den Bonus

Wer ein Auto kaufen möchte, muss sich auf der Online-Plattform registrieren und alle erforderlichen Informationen eingeben, einschließlich des Kennzeichens des zu verschrottenden Fahrzeugs. Anschließend ist eine Selbstauskunft erforderlich, die den Wohnsitz in einem funktionierenden Stadtgebiet bestätigt. Anschließend wird ein Gutschein erstellt, der innerhalb von 30 Tagen bei einem auf der Plattform registrierten Verkäufer validiert werden muss. Wird dieser nicht innerhalb dieser Frist validiert, wird der Betrag vollständig auf das verbleibende verfügbare Kreditlimit angerechnet. In allen Fällen wird die Unterstützung in Form eines direkten Rabatts zum Zeitpunkt des Kaufs gewährt, der Gutschein kann jedoch nicht zur Zahlung der Anzahlung verwendet werden. Mase erstattet den Verkäufern anschließend den Betrag der fälligen Beiträge basierend auf den auf der Plattform verfügbaren Daten. Anreize für Privatpersonen sind nicht mit anderen nationalen und europäischen Anreizen kumulierbar .

Obligatorische Verschrottung

Der Begünstigte muss das zu verschrottende Fahrzeug gleichzeitig mit dem Neufahrzeug liefern. Verkäufer sind verpflichtet, das Gebrauchtfahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung des Neufahrzeugs einem Demontageunternehmen zu übergeben und den Antrag auf Abmeldung zur Verschrottung beim Online-Autofahrerservice einzureichen.

Gebrauchtfahrzeuge dürfen unter keinen Umständen wieder in den Verkehr gebracht werden und müssen zur Sicherung, Verschrottung, Wertstoffrückgewinnung und Verschrottung an speziell dafür zugelassene Sammelstellen abgegeben werden.

Die Regeln für Kleinstunternehmen

Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro) gilt der Bonus für Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 12 Tonnen. Die Förderung deckt bis zu 30 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) ab, maximal jedoch 20.000 Euro pro Fahrzeug . Jedes Kleinstunternehmen kann maximal zwei Prämien erhalten. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist außerdem die Verschrottung eines Fahrzeugs bis Euro 5, das seit mindestens sechs Monaten auf den Eigentümer zugelassen ist.

La Repubblica

La Repubblica

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow