EPBD IV und Energiespeicherung: Europäische Richtlinie macht nächsten Schritt in der Energiewende von Gebäuden

Die vierte Version der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD IV), die im April 2024 offiziell verabschiedet wurde, läutet eine neue Phase der Nachhaltigkeit von Gebäuden in Europa ein. Bis Mai 2026 müssen die Niederlande diese überarbeitete Richtlinie vollständig in ihre nationalen Vorschriften übernommen haben, darunter die Verordnung über Gebäude und Wohnumfeld (Bbl), die Verordnung über die Qualität des Wohnumfelds (Bkl) und die Umweltverordnung. Bei der Umsetzung wird besonderer Wert auf die Speicherung von Strom und Wärme als integralen Bestandteil technischer Gebäudesysteme gelegt, was erhebliche Auswirkungen sowohl auf Nichtwohngebäude als auch auf Wohngebäude hat. Die Änderungen sind im Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebäude und Wohnumfeld detailliert aufgeführt, der im Rahmen der Online-Konsultation veröffentlicht wurde (Juli 2025).
Was ist EPBD IV?Die EPBD IV ist Teil des europäischen Green Deal-Programms und in der Richtlinie (EU) 2024/1275 gesetzlich verankert. Die Richtlinie legt einen stärkeren Schwerpunkt auf erneuerbare Energien, Systemintegration, Digitalisierung von Anlagen und die Rolle der Speicherung. Die überarbeitete Umweltverordnung verweist ausdrücklich auf die neueste Version der Bewertungsmethode (NTA 8800:2026), die die Richtlinie technisch in niederländisches Recht umsetzt.
Artikel 13 der EPBD erweitert die Definition gebäudetechnischer Systeme um die sogenannte „Energiespeicherung vor Ort“. Das bedeutet, dass ab 2026 Batterien, thermische Puffer und andere Speicherformen formell in die Energieeffizienzanforderungen einbezogen werden. Dies bedeutet zwar keine direkte regulatorische Belastung für Gebäudemanager, ebnet aber den Weg für die strukturelle Anerkennung von Speichern als Gebäudesystemkomponente.
Was ändert sich?Eine grundlegende Änderung in der EPBD IV ist die ausdrückliche Einbeziehung der „Energiespeicherung vor Ort“ in die Definition technischer Gebäudesysteme. Dies bedeutet, dass die Energiespeicherung – einschließlich der Wärmespeicherung – nun gesetzlich als entscheidender Bestandteil bei der Planung, Renovierung und Bewirtschaftung von Gebäuden anerkannt wird.
Eine der konkretesten und relevantesten Änderungen betrifft die Berechnung der Energieeffizienz selbst. Die EPBD IV verpflichtet die Mitgliedstaaten, auch die positiven Auswirkungen der Speicherung auf die Gebäudeleistung anzuerkennen. In Anhang I, Abschnitt 5 (e und f) der Richtlinie wird die Speicherung ausdrücklich als ein Faktor erwähnt, der bei der Bestimmung der Energieeffizienz berücksichtigt werden muss.
In den Niederlanden wird dies bis 2030 pragmatisch umgesetzt: Da der aktuelle Indikator – der primäre fossile Energieverbrauch – die Speicherung nicht ausreichend berücksichtigt (da der gesamte selbst erzeugte Strom bereits vom Energieverbrauch abgezogen ist), wird ein alternativer Ansatz verfolgt. Gebäude mit einer bestimmten Mindestspeicherkapazität erhalten bei der Berechnung der Energieeffizienz eine Verbesserung von bis zu etwa 2 % . Diese Regelung fördert proaktive Investitionen in Speicherkapazität, ohne dass ein komplexes Berechnungssystem erforderlich ist.
Wärmespeicherung in GebäudeautomationssystemenDie EPBD IV geht über die reine Energieeffizienz hinaus. Die überarbeiteten Artikel 3.145a und 4.160g der Bauverordnung (Bbl) verknüpfen Speicher- und Gebäudeautomationssysteme ausdrücklich. Diese Systeme müssen nicht nur die Energieeffizienz überwachen, sondern auch die „Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung von Energie“ steuern können. Dazu gehört der hydraulische Abgleich von Heizung und Kühlung sowie die Fähigkeit, auf externe Signale wie Netzlasten oder Preisanreize zu reagieren.
Für den Wohnungsbau bedeutet dies, dass Anlagen zunehmend mit Sensoren, Datenanalyse- und Steuerungsfunktionen ausgestattet werden, um die Speicherkapazität optimal zu nutzen. Dank der Überwachungs- und Reaktionsfähigkeiten von GACS sind saisonale Speicher, Hybridheizungssysteme und Demand Response in greifbare Nähe gerückt.
Umsetzung: Pflichten, Anreize und ÜbergangsrechtObwohl viele Änderungen der EPBD IV durch die Bauverordnung (Bbl) und die Bauordnung (Bkl) rechtsverbindlich werden, können Installateure und Gebäudeeigentümer bis 2030 ohne direkte Sanktionen Erfahrungen mit den neuen Anforderungen sammeln. Die Bewertung von Speichern wird in dieser Übergangsphase politisch gefördert, ist aber noch nicht vollständig in die Energiekennzahlen integriert. Dies schafft Raum für Innovationen und eine Ausweitung des Speichertechnologiemarktes.
Gleichzeitig werden bereits jetzt Anforderungen an die Planung neuer Gebäude gestellt: Sie müssen so konzipiert sein, dass sie die Sonnenenergie optimal nutzen und Speicher kostengünstig integrieren. Auch für bestehende Gebäude mit einer Fläche von mehr als 500 m², die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, gelten Verpflichtungen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, wobei die Speicherung eine Teillösung darstellt.
AbschließendDie EPBD IV markiert einen Wendepunkt für die Rolle der Energiespeicherung – insbesondere der Wärmespeicherung – in der gebauten Umwelt. Die technische und rechtliche Anerkennung der Speicherung als wesentlicher Bestandteil des Energiesystems bietet enorme Chancen für Entwickler, Installateure und Energieberater. In Kombination mit Gebäudeautomation und erneuerbarer Energieerzeugung entsteht so ein vielschichtiges und flexibles System, in dem die Speicherung als Bindeglied zwischen Komfort, Nachhaltigkeit und Systemstabilität fungiert.
Energy Storage NL begrüßt diese Entwicklungen und betont die Bedeutung einer schnellen und realistischen Umsetzung. Nur dann können wir die Ziele des Klimaabkommens und des europäischen Green Deals in konkrete Innovationen auf Gebäudeebene umsetzen.
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