Duplomb-Gesetz: Die öffentliche Gesundheit wird zur Anpassungsvariable für die Agrarindustrie

Das gerade im Parlament verabschiedete Gesetz zur „Entlastung der landwirtschaftlichen Praxis“ veranschaulicht, wie öffentliche Gesundheit und Umweltschutz zu Anpassungsvariablen für die Agrarindustrie degradiert werden. Es zeigt, dass ein Teil der politischen Klasse – in diesem Fall das Bündnis der extremen Rechten, der Rechten und die große Mehrheit der zentristischen Abgeordneten – das Gemeinwohl den Zwängen des Marktes unterordnet.
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Von welchen Einschränkungen mussten die Landwirte befreit werden? Eine davon war das Verbot des Neonicotinoid-Pestizids Acetamiprid, das in Frankreich seit 2018 verboten ist. Diese Substanz, die die Plazentaschranke passieren kann, steht im Verdacht, toxische Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung von Föten und Kindern sowie auf die Fruchtbarkeit zu haben. Sie dezimiert bestäubende Insekten, ist schädlich für Vögel und Wasserlebewesen und verunreinigt aufgrund ihrer Persistenz Gewässer – sie kommt sogar im Regenwasser vor.
Die Wiederzulassung dieses Pestizids soll es Landwirten ermöglichen, Rüben- und Haselnussschädlinge zu bekämpfen, gegen die sie sonst machtlos wären. Diese Ausnahmeregelung soll auch unlauteren Wettbewerb ausgleichen, da Acetamiprid in anderen europäischen Ländern bis 2033 zugelassen ist. Die Fakten widersprechen dieser Begründung jedoch. Bei Zuckerrüben verzeichnet Frankreich die weltweit höchsten Erträge (81 Tonnen/Hektar) und seine
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