EMRA legt Übertragungszuschlag für 2026 fest

Die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK) hat den Übertragungszuschlag festgelegt, der im Jahr 2026 eingeführt werden soll. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Vorstandsentscheidung beträgt die Übertragungsgebühr 0,5 % (fünf Promille) des Übertragungstarifs der Turkish Electricity Transmission Inc. (TEİAŞ).
- 📌 Entscheidung Nr.: 13777
- 📅 Entscheidungsdatum: 11. September 2025
- ⚡ Übertragungszuschlag: 0,5 % (fünf Promille) des TEİAŞ-Übertragungstarifs
- 💰 Die Zahlungen werden von TEİAŞ berechnet und bis zum 25. jedes Monats an EPDK überwiesen.
- 🗓️ Bewerbungsstart: 1. Januar 2026
Gemäß der Entscheidung der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) beträgt der Übertragungszuschlag, der gemäß Artikel 7 der Strommarkttarifverordnung im Jahr 2026 eingeführt wird, 0,5 % des Übertragungstarifs von TEİAŞ. Dieser Satz wurde festgelegt, um die Regulierungseinnahmen auf dem Strommarkt zu decken.
TEİAŞ berechnet die Übertragungszuschläge monatlich und zahlt sie bis zum 25. eines jeden Monats auf das Konto der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) ein . Dieser Prozess ist entscheidend für die Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität bei der Finanzierung der Übertragungsaktivitäten.
Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die derzeitige Praxis wird daher bis 2025 fortgeführt.
Mit dieser Entscheidung der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) wurde der Übertragungszuschlag für 2026 auf 0,5 % festgelegt. Diese Regelung zielt darauf ab, ein transparentes Management der Stromübertragungskosten sicherzustellen und die Vorhersehbarkeit des Marktes zu erhöhen.
[1] Entscheidung Nr. 13777 der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt vom 11.09.2025
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