Neuer Anreiz für Solarenergie aus Deutschland

Deutschland, ein Vorreiter der erneuerbaren Energien in Europa, überarbeitet sein Fördermodell für Solarenergie-Investitionen. Die Bundesnetzagentur kündigte neue Abnahmetarife und Regelungen an, die ab dem 1. August 2025 für Photovoltaikanlagen (PV) bis zu einem Megawatt gelten. Der auffälligste Aspekt des Systems ist jedoch, dass die Fördersätze alle sechs Monate sinken und einige Anlagen in Zeiten negativer Preise keine Vergütung mehr erhalten.
DIE PREISE VARIIEREN ZWISCHEN 0,0632 € UND 0,1247 €Die neuen Tarife belaufen sich auf 63,27 bis 12,47 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Solarstromanlagen bis 100 Kilowatt, unabhängig davon, ob der Strom selbst verbraucht wird. Die Tarife treten am 1. August 2025 in Kraft. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden die Sätze jährlich im Februar und August schrittweise um jeweils ein Prozent gesenkt.
SUPPORTDETAILS FÜR SYSTEME MIT 10 KW LEISTUNGWer in den nächsten sechs Monaten eine Solarstromanlage bis 10 kW auf dem Hausdach installiert, kann von folgender Förderung profitieren:
Bei Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz: 0,0786 €/kWh
Bei Einspeisung der gesamten Produktion ins Netz: 0,1247 €/kWh
Die Teilfördertarife für 40-kW- und 100-kW-Systeme betragen 0,0680 €/kWh bzw. 0,0556 €/kWh. Wird die gesamte Produktion dieser Systeme in das Netz eingespeist, erhöht sich der Fördersatz auf 0,1045 €/kWh.
Ab 100 KW ist Direktvermarktung PflichtMarktprämien für PV-Anlagen bis 1.000 kW werden in folgenden Bereichen angewendet:
Teilförderungstarif: 0,0596 € – 0,0826 €/kWh
Vollförderung (Aufdachanlagen bis 10 kW): 0,0778 € – 0,1287 €/kWh
Für andere Systeme: teilweise 0,0679 €/kWh, volle Förderung 0,0672 €/kWh
Eine Direktvermarktung ist erst ab einer Leistung von 100 kW erforderlich. Anlagen ab 1 MW Leistung müssen an wettbewerblichen Ausschreibungen teilnehmen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Bei negativen Strompreisen werden die Förderzahlungen ausgesetzt.Nach dem neu verabschiedeten „Solarpaket“ erhalten Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von über zwei Kilowatt in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr. Dies gilt für Anlagen, die nach Februar 2025 in Betrieb genommen werden.
In intelligenten Zählersystemen werden Stunden erfasst, für die keine Vergütung erfolgt, und diese Zeit wird am Ende der 20-jährigen Förderperiode hinzugerechnet.
In Systemen ohne intelligente Zähler wird die förderbare Energieübertragung auf 60 % begrenzt.
ENERGIESPEICHERLÖSUNGEN STEIGEN IM VORDERGRUNDNeue Vorschriften drängen Energieinvestoren in den Bereich der Speicherlösungen. Viele Unternehmen setzen auf Batteriesysteme mit intelligentem Energiemanagement. Diese Systeme spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Umsatzverlusten, der Steigerung des Eigenverbrauchs und der Vermeidung der Einspeisung überschüssiger Energie in Zeiten negativer Preise ins Netz.
Quelle: Schlagzeilen – News Center
enerjihaber